Allgemeine Geschäftsbedingungen

WECON Netzwerk ist das lokale, sympathische und familiäre Unternehmer-Netzwerk. WECON steht für die nächste Generation des Netzwerkens: Partnerschaftlicher Austausch auf Entscheiderebene, Beziehungsaufbau, gemeinsame Erlebnisse und Events, begleitet von einem starken Außenauftritt – auch durch Vorstellung der Mitglieder sowie Darstellung des Netzwerklebens – in den sozialen Netzwerken. Eine starke Gemeinschaft mit dem Motto „Man kennt sich, man hilft sich.“

Die WECON Netzwerke Leverkusen/Köln und Köln II werden von der ECHTE VERBINDUNGEN – mehr als NETZWERK GmbH betrieben. ECHTE VERBINDUNGEN ist Franchisenehmer der WECON Netzwerk GmbH. Sofern einzelne Bestandteile der AGB oder Leistungen den Franchisegeber betreffen, wird an entsprechender Stelle darauf hingewiesen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft.Rechtlich verbindlich ist ausschließlich die unter www.echte-verbindungen.de/agb veröffentlichte Fassung.

1. VERTRAGSPARTNER

Vertragspartner des Mitglieds ist die ECHTE VERBINDUNGEN – mehr als NETZWERK GmbH, Aladinstrasse 18, 50997 Köln, vertreten durch den Geschäftsführer Torsten Röcher. Im Folgenden ECHTE VERBINDUNGEN genannt.

2. MITGLIEDSCHAFT

2.1. Die Mitgliedschaft ist eine Firmenmitgliedschaft. Die Rechtsform des Unternehmens ist nicht entscheidend.

2.2. Die Anmeldung erfolgt über einen Mitgliedsantrag, in dem die gewünschte Art der Mitgliedschaft, das lokale Netzwerk, die Laufzeit sowie der Beginn der Mitgliedschaft anzugeben sind. Nach Eingang des Antrags auf Mitgliedschaft entscheidet ECHTE VERBINDUNGEN über die Annahme des Antrags. Ein Anspruch auf Annahme/Aufnahme besteht nicht. ECHTE VERBINDUNGEN behält sich das Recht vor, die Bonität des antragstellenden Unternehmens vorab zu prüfen.

2.3. Jedes Mitgliedsunternehmen wird im Netzwerk durch eine natürliche Person vertreten und präsentiert, die entweder der Unternehmer selbst, ein Organ oder Entscheider des Unternehmens ist. Es können auf Wunsch mehrere Ansprechpartner pro Mitgliedsunternehmen benannt werden. Je Netzwerkveranstaltungen und Event kann jedoch nur ein Vertreter des Unternehmens teilnehmen, es sei denn ECHTE VERBINDUNGEN lädt ausdrücklich mehrere Vertreter hierzu ein oder es besteht eine zusätzliche Event-Mitgliedschaft.

2.4. Gegenstand der Mitgliedschaft sind die Leistungen von ECHTE VERBINDUNGEN gemäß der gewählten Art der Mitgliedschaft. Die einzelnen Leistungen ergeben sich aus Ziffer 5 dieser AGB.

2.5. ECHTE VERBINDUNGEN behält sich die Aufnahme neuer Mitglieder vor; die Mitgliederzahl steht im Ermessen von ECHTE VERBINDUNGEN.

2.6. Exklusivität, z. B. für bestimmte Branchen, ist nicht Bestandteil der Mitgliedschaft; sie kann jedoch im Einzelfall mit ECHTE VERBINDUNGEN vereinbart werden.

3. MITGLIEDSBEITRAG UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN

3.1. Es gelten die jeweils zum Anmeldezeitpunkt für die gewählte Mitgliedschaft gültigen Mitgliedsbeiträge, wie sie sich aus dem Mitgliedsantrag ergeben. Im Mitgliedsbeitrag sind alle von ECHTE VERBINDUNGEN innerhalb eines Mitgliedschaftsjahres erbrachten Leistungen gem. Ziffer 5 enthalten.

3.2. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zahlbar und wird, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist, erstmals sieben Tage nach Beginn der Mitgliedschaft fällig und im Folgenden jeweils zum Stichtag. Hat das Mitglied eine ratierliche Zahlweise gewählt (monatlich, viertel- oder halbjährlich) ist die erste Rate ebenfalls sieben Tage nach Beginn der Mitgliedschaft fällig; jede weitere Rate ist je nach gewähltem Zahlungsturnus jeweils zum 1. des Monats, Quartals bzw. Halbjahres fällig.

3.3. Rechnungen werden dem Mitglied in der Regel per E-Mail an die bei Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

3.4. Zahlungen haben zum Tag der Fälligkeit zu erfolgen; für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen ist maßgeblicher Zeitpunkt der Tag der Gutschrift auf dem Konto der ECHTE VERBINDUNGEN.

3.5. ECHTE VERBINDUNGEN bevorzugt den Zahlungsweg des SEPA-Lastschriftverfahrens. Fällige Beiträge werden dann innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung vom angegebenen Konto des Mitgliedes eingezogen. Sofern das Mitglied das SEPA – Lastschriftverfahren nicht wünscht, akzeptiert ECHTE VERBINDUNGEN auch die Bezahlung von Rechnungen per Banküberweisung.

3.6. Bei Rücklastschriften, die das Mitglied vorsätzlich oder fahrlässig schuldhaft zu vertreten hat, besteht für ECHTE VERBINDUNGEN ein Anspruch auf Ersatz der dadurch entstandenen Kosten.

3.7. ECHTE VERBINDUNGEN akzeptiert Zahlungen lediglich in Euro und von Konten innerhalb der Europäischen Union (EU). ECHTE VERBINDUNGEN übernimmt in keinem Fall die Kosten einer Geldtransaktion.

3.8. Sofern ECHTE VERBINDUNGEN einer von der regulären jährlichen Zahlweise abweichenden Zahlungsmodalität zustimmt, gelten die nachfolgenden Aufschläge auf den im Mitgliedschaftsantrag genannten Monatsbeitrag: Monatliche Zahlung plus EUR 10,00/Monat, quartalsweise Zahlung plus EUR 5,00/Monat, halbjährliche Zahlung plus EUR 2,50/Monat. Die Aufschläge werden jeweils zusammen mit dem Mitgliedschaftsbeitrag fällig.

3.9. ECHTE VERBINDUNGEN ist berechtigt, den Preis der Mitgliedschaft von Zeit zu Zeit nach billigem Ermessen anzupassen, um Veränderungen der im Rahmen der Erbringung der angebotenen Dienstleistungen anfallenden Gesamtkosten widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis beeinflussen, sind: Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung der Leistungen, Kosten des Marketings), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z. B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Eine Erhöhung darf jährlich nur einmal erfolgen. Preisänderungen werden 30 Tage nach Bekanntgabe an das Mitglied wirksam.

Sofern die Preisanpassung zu einer Erhöhung von mehr als 5 % im Vergleich zum bisherigen Nettopreis führt, kann das Mitglied binnen 30 Tagen ab Bekanntgabe widersprechen. Dann gelten die bisherigen Preise fort. Erfolgt kein Widerspruch, wird dies als Zustimmung zu den neuen Preisen gewertet. Der Widerspruch hat zu seiner Wirksamkeit in Textform fristgerecht zu erfolgen.

3.10 ECHTE VERBINDUNGEN kann die Leistungen anpassen. Leistungsanpassungen werden dreißig Tage nach Bekanntgabe an das Mitglied wirksam, sofern dieses nicht widerspricht. Der Widerspruch muss zu seiner Wirksamkeit binnen dreißig Tagen nach Bekanntgabe in Textform erfolgen. Erfolgt kein Widerspruch, wird dies als Zustimmung zu den geänderten Leistungen gewertet.

4. VERZUG UND LEISTUNGSVERWEIGERUNGSRECHT

4.1. Gerät das Mitglied mit einer oder mehreren Zahlung/en ganz oder teilweise in Verzug, behält sich ECHTE VERBINDUNGEN die Geltendmachung des Verzugsschadens, insbesondere von Verzugszinsen und Mahnkosten ausdrücklich vor.

4.2. Gerät das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages oder eines Teils, der in Relation zum gesamten offenen Betrag nicht nur verhältnismäßig gering ist, in Verzug, so ist ECHTE VERBINDUNGEN berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Forderungsausgleich ganz oder teilweise zu verweigern, ohne dass hierdurch die Mitgliedschaft und/oder die Verpflichtung zur Beitragszahlung berührt wird.

5. LEISTUNGEN

WECON Netzwerk“ meint jeweils dasjenige lokale Netzwerk – also Leverkusen/Köln oder Köln II, für welches die Mitgliedschaft besteht.

5.1. BASIS-MITGLIEDSCHAFT

  • Exklusive Mitgliedschaft im sympathischen WECON Netzwerk mit zahlreichen Mitgliedervorteilen
  • WECON Netzwerk Business-Lunch: Unbegrenzte Teilnahmemöglichkeit am WECON Netzwerk Business-Lunch bei Einladung durch Business- oder Premiummitglieder. ECHTE VERBINDUNGEN organisiert jeweils den Einladungsprozess und die Location. Mit dem Business-Lunch werden das Kennenlernen und der geschäftliche Austausch in angenehmer Atmosphäre unter den WECON Netzwerk Mitgliedern gefördert.
  • WECON Netzwerk Events: Mölgichkeit zur Teilnahme an bis zu zwei WECON Netzwerk Mitglieder-Events nach Wahl (u. a. Events, Business-Coffee, Afterwork etc.) pro Jahr
  • WECON Netzwerk Business App: Persönlicher Zugang, Zugriff auf alle Entscheiderkontakte, Präsentation des Mitgliedsunternehmens und Abbildung des Ansprechpartners
  • Mitgliedervorstellung: WECON Netzwerk präsentiert das Mitgliedsunternehmen mit Text und Logo auf seiner Webseite, in der WECON Netzwerk Business App, in dem in der Regel monatlich erscheinenden E-Mail-Newsletter sowie auf Social Media.
  • WECON Netzwerk Vorteilswelt: Zugang zu den dauerhaften Vorteilsangeboten der WECON Netzwerk Mitglieder. Jedes Mitglied kann den übrigen Netzwerk-Mitgliedern eigene Vorteilsangebote unterbreiten.
  • WECON Netzwerk Marktplatz: Zugang zum WECON Netzwerk Marktplatz. Zugriff auf temporäre Angebote (Produkte, Dienstleistungen, Aktionen etc.) von WECON Netzwerk Mitgliedern. Jedes Mitglied kann eigene Angebote selbst veröffentlichen. Die Präsentation endet nach 30 Tagen und kann anschließend erneut gestartet werden

5.2. BUSINESS-MITGLIEDSCHAFT

Wie BASIS-Mitgliedschaft, zuzüglich

  • WECON Netzwerk Business-Lunch: Pro Mitgliedsjahr haben Business-Mitglieder die Möglichkeit, einen WECON Business-Lunch in ihrem Namen mit bis zu drei Wunsch- Mitgliedern auszurichten.
  • WECON Netzwerk Events: Unbegrenzte Teilnahme an Veranstaltungen mit unterschiedlichen Inhalten, bei denen Spaß, Austausch, Genuss und Erlebnis im Vordergrund stehen.

5.3. PREMIUM-MITGLIEDSCHAFT

Wie Business-Mitgliedschaft, zusätzlich

  • WECON Netzwerk Business-Lunch oder Business-Dinner: Pro Mitgliedsjahr haben Premium-Mitglieder die Möglichkeit, insgesamt zwei Business-Lunches oder Business-Dinner in Ihrem Namen mit je bis zu drei Wunsch-Mitgliedern auszurichten.
  • WECON Netzwerk Premium Mitglieder-Events: Teilnahme an exklusiven und limitierten Events ausschließlich für Premium-Mitglieder
  • Erhöhte Sichtbarkeit: Logo-Abbildung in doppelter Größe auf der WECON Netzwerk Webseite sowie und in der Broschüre, Abbildung des Logos als Banner in der WECON Netzwerk Business-App und Integration in den WECON Netzwerk Newsletter mit dauerhafter Logo-Platzierung

5.4. EVENT-MITGLIEDSCHAFT

5.4.1. Zusätzlich zu den in 5.2 und 5.3 angeboten Mitgliedschaften kann das Mitglied eine gesonderte, kostenpflichtige Event-Mitgliedschaft abschließen. Diese berechtigt eine zweite Person des Unternehmens zur gemeinsamen Teilnahme an den Events von WECON Netzwerk. Ausdrücklich ausgenommen hiervon sind Business-Lunches, Business-Coffees sowie das Welcome-Event.

5.4.2. Die zweite Person ist im Antrag namentlich zu benennen. Das Recht zur Teilnahme an Events im Rahmen der Event-Mitgliedschaft ist auf diese Person beschränkt.

5.4.3. ECHTE VERBINDUNGEN behält sich vor, in einzelnen, begründeten Fällen - zum Beispiel Events mit starker Teilnehmerbeschränkung – die Teilnahme einer zweiten Person auszuschließen.

5.4.4. Die Event-Mitgliedschaft beinhaltet einen kostenfreien Zugang zur WECON-Netzwerk Business-App für die genannte Person.

5.4.5. Die Event-Mitgliedschaft kann nur zusammen mit der Hauptmitgliedschaft abgeschlossen werden.

5.4.6. Die Vertragslaufzeit der Event-Mitgliedschaft entspricht auch bei unterjährigem Abschluss der der Hauptmitgliedschaft und wird in diesem Fall anteilig für die restliche Dauer der Hauptmitgliedschaft berechnet.

5.5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht in das folgende Mitgliedsjahr übertragen werden.

6. PFLICHTEN DER MITGLIEDER

6.1. Das Mitglied wird seine Zugangsdaten zur APP stets vertraulich halten. Ungewollte Aktivitäten über seine Zugangsberechtigung (Passwort, Nutzername) muss das Mitglied selbst verantworten.

6.2. Beide Parteien vereinbaren einen partnerschaftlichen Umgang und unterstützen sich gegenseitig bei der Gewinnung und Bindung neuer Kunden. Es wird ein offener, konstruktiver Umgang gepflegt.

6.3. Das Mitglied ist verpflichtet, aggressive Akquise- und Marketingmaßnahmen gegenüber anderen Mitgliedern unterlassen.

6.4. Das Mitglied wird gegen die guten Sitten oder geltende Gesetze verstoßende Äußerungen (beispielsweise ehrverletzender, bedrohender, obszöner oder rassistischer Art) insbesondere gegenüber anderen Mitgliedern von ECHTE VERBINDUNGEN unterlassen.

6.5. Das Mitglied ist verpflichtet, seine Daten in der WECON Netzwerk App stets aktuell zu halten.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1. Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Antrags durch ECHTE VERBINDUNGEN mit dem im Mitgliedsantrag genannten Vertragsbeginn in der gewählten Mitgliedschaft und gilt für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten. Sie kann auf Wunsch über einen Zeitraum von 24 Monaten abgeschlossen werden.

7.2. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft ebenso wie ECHTE VERBINDUNGEN ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

7.3. Sofern keine Kündigung erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die ursprüngliche Vertragslaufzeit zum dem zu dem Zeitpunkt für das Mitglied geltenden Mitgliedsbeitrag ohne eventuell zu Beginn gewährte Nachlässe u.ä..

7.4. ECHTE VERBINDUNGEN kann den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn

  • das Mitglied mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages bei jährlich vereinbarter Zahlung trotz Mahnung in Verzug ist; dies gilt entsprechend, wenn der Beitrag nicht vollständig gezahlt wurde;
  • das Mitglied bei ratierlich vereinbarter Zahlung des Mitgliedsbeitrages, also monatlich, viertel- oder halbjährlicher Zahlung, mit der Zahlung ganz oder teilweise trotz Mahnung in Verzug ist;
  • das Mitglied trotz Abmahnung wiederholt gegen seine Pflichten nach Ziffer 6 dieser AGB verstößt.

7.5. Jedwede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

8. SCHUTZRECHTE

Das WECON Netzwerk Logo oder andere markenspezifische Gestaltungen und Unterlagen darf das Mitglied nur nach vorheriger ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung der ECHTE VERBINDUNGEN, die insoweit unter Umständen die Zustimmung des Franchisegebers einholen muss, in dem abgesprochen Rahmen verwenden.

9. HAFTUNG

9.1. ECHTE VERBINDUNGEN haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.

9.2. Für durch einfache Fahrlässigkeit verursachte Schäden haftet die ECHTE VERBINDUNGEN lediglich auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für den Fall der Verletzung von Körper, Gesundheit oder Leben.

9.3. Vorstehende Reglungen gelten entsprechend für durch Erfüllungsgehilfen der ECHTE VERBINDUNGEN verursachte Schäden.

10. ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

10.1. ECHTE VERBINDUNGEN behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen.

10.2. Änderungen müssen dem Mitglied in Textform mitgeteilt werden und werden dreißig Tage nach Bekanntgabe an das Mitglied wirksam, sofern dieses nicht widerspricht. Der Widerspruch muss zu seiner Wirksamkeit binnen dreißig Tagen nach Bekanntgabe in Textform erfolgen. Erfolgt kein Widerspruch, wird dies als Zustimmung zu den geänderten Allgemeine Geschäftsbedingungen gewertet.

11. GERICHTSSTAND

11.1. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Sitz der ECHTE VERBINDUNGEN – mehr als Netzwerk GmbH.

11.2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen auf internationales Recht sowie des internationalen Rechts selbst. Die Vertrags- und Verfahrenssprache ist deutsch.

 

Stand: Januar 2026

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